Stärkung der Amtsgerichte: Streitwertgrenze auf 10.000 Euro angehoben

Stärkung der Amtsgerichte: Streitwertgrenze auf 10.000 Euro angehoben


Mit dem neuen „Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ wird die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilsachen gestärkt. Der Streitwert von bisher 5.000 Euro wird auf 10.000 Euro angehoben, sodass bei Streitigkeiten bis zu dieser Grenze künftig das Amtsgericht zuständig ist – ohne Anwaltszwang. Erst ab einem Wert über 10.000 Euro kommt das Landgericht zum Zug.

Darüber hinaus erhalten bestimmte Sachgebiete streitwertunabhängige Zuweisungen. Nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten gehen an Amtsgerichte, während Veröffentlichungsstreitigkeiten, Heilbehandlungs- und Vergabesachen den Landgerichten zugewiesen werden. So fördert die Bundesregierung eine bessere Spezialisierung der Justiz.

Der Bundestag nahm den Gesetzentwurf am 13. November 2025 an, der Bundesrat billigte ihn am 21. November 2025 einvernehmlich. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und entlastet Landgerichte nachhaltig.

 

.

Kommentar verfassen