Zu Unrecht ergangener Bußgeldbescheid durch fehlerhaftes Messgerät?

Zu Unrecht ergangener Bußgeldbescheid durch fehlerhaftes Messgerät?

Sofern Sie in letzter Zeit mit dem Messgerät LEIVTEC XV3 geblitzt worden sind, besteht die Möglichkeit, dass die Messung fehlerhaft war. Der Hersteller des Geräts hat per Mitteilung bekannt gegeben hat, dass sein Messgerät LEIVTEC XV3 vorerst nicht weiter eingesetzt und für Geschwindigkeitsmessungen verwendet werden soll, da die Funktionsweise nicht immer ordnungsgemäß gewährleistet werden konnte und kann.

Hintergrund ist, dass Sachverständige der DEKRA bei Testmessungen feststellen mussten, dass es bei dem Einsatz des Messgerätes zu erheblichen Abweichungen der gemessenen Geschwindigkeit kam. Die Sachverständigen hatten zwei dieser Geräte versuchsweise nebeneinander aufgebaut und maßen dasselbe Fahrzeug gleichzeitig bei der Durchfahrt an beiden Geräten. Hierbei zeigte Messgerät 1 eine Geschwindigkeit von 125 km/h und das Messgerät 2 die Geschwindigkeit von 141 km/h an. Die Messdifferenz betrug satte 16 km/h.

Im Zusammenhang mit der Bekanntgabe des Herstellers, das Gerät nicht weiter zu verwenden, sind die Bußgeldbehörden und die Gerichte aktuell dazu übergegangen, die Verfahren einzustellen, weshalb es hier sinnvoll ist, einen erhaltenen Bußgeldbescheid bzw. Anhörungsbogen anwaltlich durch uns überprüfen zu lassen.


Jan Boekhoff
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Fachanwalt für Sozialrecht