Schimmelbefall im Wohnraummietverhältnis – Ihre Rechte und Pflichten
Es ist eine immer wiederkehrende Problematik und kann zu einem klassischen Streit zwischen Mieter*in und Vermieter*in führen.
Dabei ist eingangs stets die Frage nach der Ursache des Schimmelbefalls zu beleuchten. Denn es herrscht der Grundsatz: „Vermieter*innen haben den Schimmel zu verschulden, es sei denn, es gelingt ihnen der Beweis dahingehend, dass der Schimmel nicht auf baulichen Mängeln fußt.“
Gelingt ihnen der Beweis, hat der/die Mieter*in spiegelbildlich nachzuweisen, dass der Schimmel beispielsweise nicht auf ein falsches Heiz- und/oder Lüftungsverhalten zurückzuführen ist.
Zum Verschulden des/der Vermieter*in:
Ist festzustellen, dass der Schimmelbefall im Verantwortungsbereich des/der Vermieter*in liegt, hat der/die Mieter*in gegen den/die Vermieter*in unter anderem sowohl einen Anspruch auf Instandsetzung (Beseitigung des Schimmels) als auch gegebenenfalls das Recht zur Mietminderung sowie gegebenenfalls Ansprüche auf Schadensersatz.
Achtung! Der/die Mieter*in hat dem/der Vermieter*in den Schimmelbefall unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der/die Mieter*in die Anzeige, kann dies gegebenenfalls zum Verlust des Rechtes auf Mietminderung sowie im schlimmsten Fall dazu führen, dass der/die Mieter*in dem/der Vermieter*in zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist.
Zum Verschulden des/der Vermieter*in:
Hat der/die Mieter*in den Schimmelbefall durch beispielsweise falsches Heizen und/oder Lüften verursacht, muss der/die Mieter*in zum einen den Schimmel beseitigen und hat zum anderen dem/der Vermieter*in den gegebenenfalls daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
Achtung! Obendrein stellt das falsche Heizen und Lüften ein abmahnungsfähiges Verhalten dar, was Grundlage für eine Kündigung sein kann.
Bei rechtlichen Problemen betreffend Schimmelbefall im Mietverhältnis vertritt Herr Rechtsanwalt Michellè Babinsky die Interessen der Mieter*innen, ebenso wie die Interessen der Vermieter*innen.
Sprechen Sie mich gerne an.
Michellè Babinsky
Rechtsanwalt
Ich bin Rechtsanwalt und habe den Lehrgang zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bereits erfolgreich absolviert und befinde mich aktuell im Verfahren zur Fachanwaltsernennung. Zudem bin ich Fachanwalt für Erbrecht.