Bestellung zum Notar

Wir freuen uns, bekannt geben zu können, dass

Herr Rechtsanwalt

Andreas Wehage

von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Oldenburg zum

Notar

bestellt worden ist.


Herr Rechtsanwalt Andreas Wehage wurde von der  Präsidentin des Oberlandesgerichts Oldenburg zum Notar bestellt. Mit dieser Ernennung erweitern wir stolz unser juristisches Team um einen erfahrenen Juristen, der über umfangreiche Kenntnisse und Expertise verfügt.

 

Teilverkauf von Immobilien

Teilverkauf von Immobilien
Chance nutzen oder Risiko vermeiden?

von Rechtsanwalt und Notar Christian Freericks

Immer häufiger nutzen Haus- oder Wohnungseigentümer die Möglichkeit, durch einen Teilverkauf ihrer Immobilie finanzielle Mittel zu erlösen, um sich einen größeren Wunsch zu erfüllen, notwendige Arbeiten auszuführen oder nahestehende Personen zu unterstützen.

Diese Form des Verkaufs kann für beide Parteien vorteilhaft sein: Der Verkäufer erhält sofort einen Teil des Verkaufserlöses und kann weiterhin in seinem gewohnten Umfeld leben. Gleichzeitig bleibt er auch weiterhin Eigentümer eines Teils der Immobilie und ist somit an der Wertentwicklung beteiligt.

Für den Käufer bietet der Teilverkauf die Möglichkeit, in eine Immobilie zu investieren, ohne sie komplett kaufen zu müssen. Dadurch können auch Personen mit einem kleineren Budget in den Immobilienmarkt einsteigen und von langfristigen Wertsteigerungen profitieren.

Die Angebote richten sich vorwiegend, aber nicht nur, an die ältere Generation, denen häufig ein Bankdarlehen aufgrund der geltenden Verordnung zur Prüfung der Kreditwürdigkeit nicht gewährt wird. 

Eingehende Beratung ist unverzichtbar.

 

Verbraucherschutzorganisationen und die BaFin warnen in diesem Zusammenhang vor nachteiligen Vertragsklauseln und empfehlen die Prüfung von Alternativen, jedenfalls aber eine eingehende Beratung vor Abschluss des Kaufvertrags. Die rechtlichen Risiken lassen sich jedoch durch sorgfältige Vertragsgestaltung beherrschen:

Nach einem Teilverkauf gehört die Immobilie auch dem Investor, so dass die wechselseitigen Rechte und Pflichten dieser Parteien sorgfältig geregelt werden müssen. Dabei stehen drei Themen im Vordergrund: 

1. Aus der Sicht des Verkäufers muss sichergestellt sein, dass er die Immobilie nutzen kann und zwar solange er will. Dem steht der Anspruch des Käufers auf Zahlung eines Nutzungsentgelts gegenüber. Beide Ansprüche müssen dauerhaft und verlässlich abgesichert werden.

2. Die Kosten für die erforderlichen und/ oder nützlichen Reparatur- und Sanierungsarbeiten müssen zwischen den Parteien transparent und fair verteilt werden.

3. Die Bedingungen für einen Rückkauf durch den Verkäufer bzw. dessen Erben oder zur Übernahme der gesamten Immobilie durch den Investor müssen klar und nachvollziehbar festgeschrieben sein.

Im Einzelfall sind eine Reihe von Folgeproblemen im Zusammenhang mit der Finanzierung des Kaufpreises, einer Anpassung der Nutzungsgebühr und der Absicherung vor Insolvenzrisiken zu berücksichtigen, die von den beteiligten Beratern bzw. dem Notar gelöst werden können. 

Langfristige Planungssicherheit durch rechtssichere Vertragsgestaltung.

Bei sorgfältiger Vorbereitung bietet der Teilverkauf von Immobilien eine interessante Möglichkeit für Eigentümer, ihr Eigentum zu Geld zu machen, ohne es komplett aufgeben zu müssen. Langfristige Planungssicherheit für beide Parteien bietet allerdings nur eine rechtssichere Vertragsgestaltung.

 

Christian Freericks
Rechtsanwalt, Notar, LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Stellenanzeige: Notarfachangestellte (m/w/d) oder Notarfachwirtin (m/w/d)

Stellenanzeige: Notarfachangestellte (m/w/d) oder Notarfachwirtin(m/w/d)

Als renommierte Rechtsanwaltskanzlei in Oldenburg vertreten wir unsere Mandanten auf vielen Rechtsgebieten. Auch als Notare sind wir für unsere Mandanten tätig.

Wir suchen zum sofortigen Eintritt oder später eine Notarfachangestellte (m/w/d) oder Notarfachwirtin (m/w/d), welche/r unser Team um die Notarin Katja Schwackenberg und und die Notare Christian Freericks und Jan Boekhoff ergänzt.

Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass Sie bereits Berufserfahrung haben. Sehr gern stellen wir auch Berufsanfänger ein und bilden diese weiter aus. Unsere erfahrenen Mitarbeiterinnen erleichtern den Einstieg.

Wir legen Wert auf eine stetige Fortbildung und Weiterentwicklung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unterstützen sie in Ihrer persönlichen Entwicklung. Zusätzlich fördern wir das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter im Gesundheitsbereich, indem wir einen Rahmenvertrag mit der Firma Hansefit abgeschlossen haben, der es ihnen ermöglicht, fit und gesund zu bleiben.

Bei uns erwartet Sie eine herausfordernde und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem wachsenden und zukunftsorientierten Unternehmen. Wir arbeiten gemeinsam im Team und der Spaß an der Arbeit ist ein wichtiger Aspekt.

Urlaubsansprüche über den gesetzlichen Vorgaben sowie eine leistungsgerechte überdurchschnittliche Entlohnung sind für uns selbstverständlich.

Möchten Sie in Zukunft zu unserem Team gehören? Wir freuen uns auf Sie. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung per E-Mail an bewerbung@anwalt-ol.de.

„Notar“ und nicht „Notariat“

„Notar“ und nicht „Notariat“

„Ein Notar ist nicht berechtigt, anstatt der gesetzlich bestimmten Amtsbezeichnung („Notar“) eine andere Bezeichnung („Notariat“) zu verwenden.“

So der BGH in seinem Beschluss vom 23. April 2018 (BGH, Beschluss vom 23. April 2018 – NotZ(Brfg) 6/17 – OLG Celle).

So ist ein Notar nicht befugt, sein Amt oder seinen Amtssitz nach außen hin auf seinem Praxisschild, dem Briefbogen oder in seiner Internetadresse bzw. seinem Internetauftritt als Notariat zu bezeichnen.

„Maßgeblich sei vielmehr, dass durch den Begriff Notariat eine Institutionalisierung zum Ausdruck gebracht werde, die dem personengebundenen Amt des Notars nicht zukomme und daher zu Fehlvorstellungen beim rechtsuchenden Publikum führe.“

Ein Notar hat zudem alles zu unterlassen, was Zweifel an der Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit des Notars erwecken könnte.

Die Entscheidung zum Nachlesen finden Sie unter folgendem Link:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2018-4-23&nr=84571&pos=3&anz=5&Blank=1.pdf

Erbausschlagung

Erbausschlagung

Wenn es um Erbschaften geht, gibt es oft viele Dinge zu beachten. Manchmal ist es notwendig, eine Erbausschlagung vorzunehmen, um sich vor möglichen Schulden oder anderen unerwünschten Folgen zu schützen. In solchen Fällen können wir als Notar in Oldenburg Ihnen helfen, Sie durch den Prozess zu navigieren.

Als Notar in Oldenburg sind wir unabhängige und neutrale Rechtsberater, die für die Errichtung von Urkunden zuständig sind. Wenn Sie eine Erbausschlagung vornehmen müssen, können wir Ihnen dabei helfen, die notwendigen Dokumente aufzusetzen und sicherzustellen, dass alles rechtlich korrekt und im Einklang mit den geltenden Gesetzen durchgeführt wird.

Eine Erbausschlagung kann notwendig sein, wenn Sie das Erbe eines Verstorbenen nicht antreten möchten oder können. Zum Beispiel, wenn Sie befürchten, dass das Erbe mit Schulden oder anderen finanziellen Verpflichtungen belastet ist oder wenn Sie das Erbe nicht annehmen möchten, da dies Auswirkungen auf Ihre eigene finanzielle Situation haben kann. Wir als Notar in Oldenburg können Ihnen helfen, eine Erbausschlagungserklärung aufzusetzen, die Ihre Entscheidung widerspiegelt und die notwendigen Schritte in die Wege leitet.

Ein weiterer Vorteil, uns als Notar in Oldenburg hinzuzuziehen, besteht darin, dass wir auch bei anderen Fragen rund um das Erbe behilflich sein können. Beispielsweise können wir bei der Aufteilung des Erbes oder bei der Beantragung von Vollmachten oder Testamenten unterstützen. Auch können wir als unabhängige Rechtsberater Ihnen helfen, mögliche Konflikte innerhalb der Familie oder mit anderen Erben zu vermeiden oder zu lösen.

Wenn Sie in Oldenburg oder Umgebung in einer schwierigen Situation mit einer Erbschaft stecken und eine Erbausschlagung in Betracht ziehen, ist es wichtig, sich an uns als erfahrenen und kompetenten Notar in Oldenburg zu wenden. Wir werden Ihnen helfen, den Prozess so reibungslos und effizient wie möglich zu gestalten.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen per E-Mail oder telefonisch. Kontaktieren Sie uns einfach unter mail@anwalt-ol.de oder rufen Sie uns unter 0441/973750 an. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen zu helfen.