Sie hatten einen Verkehrsunfall oder Ihnen wurde ein Bußgeldbescheid zugestellt?
Rechtsanwalt Jan Boekhoff
Meine Name ist Jan Boekhoff. Ich bin u. a. Fachanwalt für Verkehrsrecht und besitze auf dem Gebiet der Unfallbearbeitung eine über zehnjährige Erfahrung. Zusammen mit meinem Team reguliere ich Ihren Verkehrsunfall und sorge dafür, dass Ihnen Ihr Schaden vollumpfänglich erstattet wird.
Bei Ordnungswidrigkeiten oder Strafsachen im Straßenverkehr helfe ich Ihnen ebenso gern weiter. Sollten Sie also einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten haben, wenden Sie sich gern an mich.
Sie erreichen mich unter 0441/97375-32 oder per e-Mail verkehrsrecht@anwalt-ol.de
Die fünf wichtigsten Gründe für eine Beauftragung eines Rechtsanwalts im Rahmen eines Verkehrsunfalles sind folgende:
1. Finanzielle Vorteile:
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist für Sie nur finanziell vorteilhaft. Ein Rechtsanwalt berät Sie objektiv und sorgt dafür, dass Sie alle Schadenspositionen in ihrer vollständigen Größe geltend machen können. Oft wird nämlich übersehen, dass es sich bei der gegnerischen Versicherung und bei dem Gegner an sich um die gegnerische Partei handelt. Die Versicherung vertritt ausschließlich ihre eigenen Interessen. Der entstandene Schaden wird zwar in der Regel zumindest teilweise reguliert. Doch bezieht sich dies meistens nur auf den reinen Sachschaden, wobei aber auch hier bereits Abstriche gemacht werden. Aus Unkenntnis heraus wird dann oft seitens des Geschädigten auf Ansprüche nach dem Unfall verzichtet (z. B. Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, merkantiler Minderwert oder allgemeine Kostenpauschale).
Zudem versuchen Versicherungen häufig, die Forderungen der Geschädigten durch eine für diesen ungünstige und oft unberechtigte Mithaftungsquote zu reduzieren. Beispielsweise wird oft die Schadensberechnung nach einem eingeholten Kostenvoranschlag oder einem Sachverständigengutachten von den Versicherungen nicht (vollständig) akzeptiert.
2. Schwierige und umfangreiche Rechtslage:
Die Regulierung von Unfallschäden und die Bearbeitung aller mit einem Unfall in Zusammenhang stehenden Fragen und Punkte ist eine nur schwer überschaubare Spezialmaterie. Hierbei sind regelmäßig nicht nur die konkreten Umstände des einzelnen Falles zu beachten, sondern darüber hinaus auch die zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen und die gängige Rechtsprechung. Es ist für einen juristischen Laien nicht möglich, dieses komplexe Rechtsgebiet in seiner Gesamtheit ohne anwaltliche Unterstützung vollständig zu überblicken und die richtigen Schlüsse zu ziehen.
3. „Waffengleichheit“ gegenüber der Macht der Versicherungen:
Speziell bei den Versicherungen sind Sachbearbeiter beschäftigt, die sich mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen und Kaskofällen bestens auskennen. Diese arbeiten nicht für Sie, sondern werden stets versuchen, für die Versicherung das beste Ergebnis zu erzielen. Der Einzige, der nach einem Unfall meist unbekanntes Gebiet betritt, sind Sie als Geschädigter. Wir als Rechtsanwälte sorgen dafür, dass Sie gleichwertig vertreten werden und Ihre berechtigten Ansprüche durchgesetzt werden!
4. Die Rechtsanwaltskosten übernimmt der Gegner bzw. seine Versicherung:
Wegen des „Prinzips der Waffengleichheit” haben Sie nicht nur grundsätzlich Anspruch darauf, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Forderungen zu beauftragen. Sie haben außerdem einen Anspruch darauf, die dabei entstehenden Kosten auch noch von dem Schädiger ersetzt zu bekommen. Verzichten Sie nicht ohne Not auf dieses grundlegende Recht!
5. Richtiger Anspruchsgegner:
Falls Sie in einen Unfall verwickelt worden sind, haben Sie mehrere Anspruchsgegner. Ihr Unfallgegner, der Halter des gegnerischen Fahrzeugs, dessen Haftpflichtversicherung, Ihre eigene Haftpflicht- und Kaskoversicherung, möglicherweise sogar der Halter des von Ihnen gefahrenen Fahrzeugs, verletzte Beteiligte, deren zuständige Sozialversicherungsträger wie Krankenkassen etc. Ein juristischer Laie kann dabei schnell den Überblick verlieren.
J. Boekhoff – Fachanwalt für Verkehrsrecht
Du musst angemeldet sein, um kommentieren zu können.