FAQs zum Inkasso: Häufige Fragen und Antworten

FAQ – Inkasso und Forderungseinzug

Ablauf der Übergabe

Die Forderung wird zunächst anhand der vorhandenen Unterlagen geprüft. Sodann wird mit dem Mandanten zusammen entschieden, ob die Angelegenheit im außergerichtlichen Forderungsmanagement oder direkt im gerichtlichen Mahnverfahren weiterbearbeitet wird.

Benötigte Unterlagen

Für die Bearbeitung werden in der Regel die Rechnungen, der Vertrags- oder Auftragsbezug, die bisherigen Mahnungen, der aktuelle Forderungsstand sowie die Kontaktdaten des Schuldners benötigt. Wichtig ist außerdem, dass die Forderung nachvollziehbar, fällig und noch nicht beglichen ist.

Kosten für Sie als Auftraggeber

Im Bereich der anwaltlichen Inkassodienstleistung die vom Auftraggeber zu zahlenden Gebühren verhandelt; monatliche oder jährliche Grundgebühren sowie Erfolgsprovisionen werden ausdrücklich nicht erhoben. Die konkrete Vergütung hängt daher von der Vereinbarung im Einzelfall ab und beträge in der Regel ca. 5% der Hauptforderung zzgl. MwSt. und Barauslagen (max. jedoch 250,00 EUR zzgl. MwSt. und Barauslagen). Im Erfolgsfall treffen Sie als Gläubiger keine Kosten, da diese vom Schuldner zu übernehmen sind. 

Inkassokosten gegenüber dem Schuldner

Soweit sich der Schuldner bereits im Verzug befindet, können die erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung grundsätzlich als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Ob und in welchem Umfang die Inkassokosten im konkreten Fall vom Schuldner zu erstatten sind, hängt von der rechtlichen Durchsetzbarkeit und der Angemessenheit im Einzelfall ab. Sie können jedoch davon ausgehen, dass der Schuldner im Erfolgsfall auch die vollständigen Rechtsverfolgungskosten zu übernehmen hat. 

Erfolgsaussichten und weitere Schritte

Die Erfolgsaussichten hängen vor allem davon ab, ob der Schuldner zahlungsfähig ist und ob die Forderung unstreitig bleibt. Nach erfolgloser außergerichtlicher Geltendmachung kommen insbesondere das gerichtliche Mahnverfahren, bei Widerspruch ein streitiges Verfahren sowie anschließend Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Konten- oder Lohnpfändung in Betracht.

Gerne können Sie uns die Unterlagen nach Ablauf der von Ihnen gesetzten Frist übermitteln, damit wir das weitere Vorgehen veranlassen können.