Der Pflichtteil
Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet die Testierfreiheit.
D. h., dass eine Person – beispielsweise durch die Errichtung eines Testaments – das Recht hat, nach freiem Belieben zu bestimmen, wer nach ihrem Tod ihr Vermögen erhalten soll.
Dabei kann der Testierende beispielsweise dergestalt von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, als dass er seine Abkömmlinge (Kinder) enterbt und im selben Atemzug das städtische Tierheim als alleinigen Erben (Gesamtrechtsnachfolge) bestimmt.
Gleichwohl erfährt die durch die Testierfreiheit geschützte Erbeinsetzung des städtischen Tierheims eine Einschränkung durch das sogenannte gesetzliche Pflichtteilsrecht, das nahen Verwandten, wie Kindern, Enkelkindern, Eltern und auch dem Ehegatten eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses sichert.
Zur Geltendmachung und Berechnung des ausschließlich auf Geld und gegen den Erben gerichteten Pflichtteils – der der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils entspricht – stehen dem Pflichtteilsberechtigten sogenannte Hilfs- und Unterstützungsansprüche, wie Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche zur Seite.
Nicht selten kommt es bei der Berechnung des Pflichtteils zu Streitigkeiten in Bezug auf den Wert von Nachlassgegenständen, wie bspw. Grundbesitz, Immobilien, Schmuck, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Pkws oder sonstigen Wertgegenständen.
Durch eine gute anwaltliche Vertretung, die bestenfalls im Vorfeld durch eine Beratung oder eine außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts beginnt, kann in Bezug auf eine solche Problematik nicht nur viel Zeit, sondern auch viel Geld für ein etwaiges Gerichtsverfahren eingespart werden.
Sie möchten als Pflichtteilsberechtigter den Ihnen gesetzlich zustehenden Pflichtteil geltend machen?
Sie benötigen als Pflichtteilsverpflichtender Unterstützung bei der Berechnung des zu zahlenden Pflichtteils oder möchten wissen, wie Sie den Pflichtteil weitestgehend reduzieren können?
Rechtsanwalt Michellè Babinsky (Fachanwalt für Erbrecht) berät und unterstützt Sie gerne bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenvertretung sowie auch bei der Gestaltung zur präventiven Reduzierung des Pflichtteils.
Sprechen Sie uns gerne an.
Michellè Babinsky

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