Ab dem 01.01.2013 wird aus der eidesstattlichen Versicherung die Vermögensauskunft
Das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird es ab dem 01.01.2013 für neue Vollstreckungsaufträge nicht mehr geben. Lediglich die „Altfälle“ sind weiter nach altem Recht zu Ende zu führen. Der Gläubiger kann ab 2013 sofort die Abgabe der neuen Vermögensauskunft verlangen. Er braucht nicht mehr, wie bislang, zuvor einen fruchtlosen Vollstreckungsversuch durchzuführen. Der Gerichtsvollzieher … Ab dem 01.01.2013 wird aus der eidesstattlichen Versicherung die Vermögensauskunft weiterlesen
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